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                                    Personen, die in Feindeshand gefallen sind und einer der folgenden Gruppen angehören, gelten als Kriegsgefangene und sind durch das III. Genfer Abkommen geschützt:
 Mitglieder von Streitkräften einer…
                                 
 
                                
    
            
        
                             
 
 
         
     
    
        
	
    
        
            
                
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                                    Verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten sind mit Menschlichkeit zu behandeln. (Art. 12 II GA I; Art. 12 II GA II; Art. 10 II ZP I; Art. 7 I ZP II) Ein Unterschied darf  nur  im  Sinne von…
                                 
 
                                
    
            
        
                             
 
 
         
     
    
        
	
    
        
            
                
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                                    Alle nicht militärischen Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP I). Aus diesem Grund dürfen…
                                 
 
                                
    
            
        
                             
 
 
         
     
    
        
	
    
        
            
                
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                                    Kriegsparteien und neutrale Staaten haben die Möglichkeit, Personen aus Staaten, die am Konflikt beteiligt sind in Lagern zu internieren. (Art. 41; 78; 79 GA IV) Dies ist jedoch nur aus zwingenden…
                                 
 
                                
    
            
        
                             
 
 
         
     
    
 
    
    
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